Alles anzeigenIch habe eine Frage zu dieser Zeile, die ich in meinem Vertrag gefunden habe:
"Mit der verbindlichen Bestellung beim Autohaus wird die gesetzliche Aktualisierungspflicht des
Verkäufers für die digitalen Elemente des Fahrzeugs (die für die Funktion des Fahrzeugs
erforderlich sind) sowie digitale Produkte (digitale Inhalte und Dienstleistungen) gesetzlich zulässig
abweichend ausgeschlossen. Der Verkäufer wird daher keine Aktualisierungen für die digitalen
Elemente und digitalen Produkte des Fahrzeugs nach Vertragsschluss zur Verfügung stellen."
Ist das normal, wenn man einen Vertrag für eine Tageszulassung unterschreibt? Sollte ich mir darüber Sorgen machen? Ist mit dem digitalen Produkt die Navigation gemeint oder das gesamte Softwaresystem, das im Auto läuft? Brauche ich außer dem Navi noch regelmäßige Updates?
Hallo Joesan,
seit 2022 gibt es eine sog. Aktualisierungspflicht des Verkäufers, die ihn dazu verpflichtet, nach dem Kauf eines Fahzeuges z.B. Software-Updates bereitzustellen. Um sich vor einen evtl. Sachmangel zu schützen, wird vom Verkäufer bei Bestellung des Fahrzeuges gerne diese Aktualisierungspflicht vertraglich ausgeschlossen. Mehr Informationen findest du u.a. hier:ADAC-Kfz-Kaufvertrag ab 2022 bzw. Kaufrecht 2022