ich fürchte, ihr kommt mit "euch ärgern über zu kleinen Tank" nicht wirklich weiter. Ich glaube kaum, dass irgendjemand seinen Tank schon wirklich belegbar komplett ausgelitert hat, dafür müsstet ihr ihn ja erst komplett entleeren, und wer macht das schon.
Einzig bei einem Neuwagen-Kauf (= Bestellung) habt ihr die Möglichkeit die angebotene technische Ausstattung zu beurteilen, das muss noch nicht mal explizit im Kaufvertrag stehen. Das Angebot bezieht sich dann üblicherweise auf den Verkaufsprospekt, bei manchen Bestellungen wird auf eine Ausstattungsliste beigefügt, bei vielen allerdings nicht mal das.
Inhalte des Handbuchs sind da garantiert nicht Vertragsbestandteil, das Handbuch kauft man ja mit und kennt es vorher logischerweise nicht.
Wenn es jetzt eine Tageszulassung war, dann ist das ein Gebrauchtwagen. Die Prospekt-Haftung fliegt dann gleich wieder raus , praktisch bleibt "gekauft wie gesehen". Stehen Ausstattungs-Merkmale im Kaufvertrag dann gilt das, stehen die nicht drin war es das.
Wenn also jemand meint, sein Tank wäre "zu klein" und entspricht nicht dem Kaufvertrag, dann kann er, nachdem er bewiesen hat, dass nicht genug reingeht
- nachbessern lassen (das wird wohl nix, denke ich ...)
- den Kaufvertrag rückabwickeln lassen (= Auto zurück, gegen km-Entschädigung für den Verkäufer)
- Verhandeln mit dem Verkäufer über eine Minderung des Kaufpreises
Das Letzte dürfte die einzig praktikable Lösung sein, da kann aber nur der Händler (Verkäufer) Ansprechpartner sein. Der darf sich dann den ihn entstehenden Schaden von Toyota holen, wenn er denn was von denen bekommt.